Das Sprachenatelier Berlin bietet in , bildungsurlaub albanisch,bildungsurlaub arabisch,bildungsurlaub armenisch,bildungsurlaub bulgarisch,bildungsurlaub chinesisch,bildungsurlaub tschechisch,bildungsurlaub dänisch,bildungsurlaub englisch,bildungsurlaub estnisch,bildungsurlaub finnisch,bildungsurlaub französisch,bildungsurlaub griechisch,bildungsurlaub hebräisch,bildungsurlaub hindi,bildungsurlaub ungarisch,bildungsurlaub italienisch,bildungsurlaub japanisch,bildungsurlaub koreanisch,bildungsurlaub kurdisch,bildungsurlaub latein,bildungsurlaub lettisch,bildungsurlaub litauisch,bildungsurlaub mongolisch,bildungsurlaub niederländisch,bildungsurlaub norwegisch,bildungsurlaub persisch,bildungsurlaub polnisch,bildungsurlaub portugiesisch,bildungsurlaub rumänisch,bildungsurlaub russisch,bildungsurlaub serbisch / kroatisch / bosnisch,bildungsurlaub slowenisch,bildungsurlaub spanisch,bildungsurlaub schwedisch,bildungsurlaub thai,bildungsurlaub türkisch, die Möglichkeit zum anerkannten berufsbezogenen Sprachkurs.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung Ihres persönlichen Bildungsurlaubs.
Sie erreichen uns entweder per eMail unter mail@sprachenatelier-berlin.de oder aber telefonisch unter 030.2758 9855.
- Was ist Bildungsurlaub?
- Was steckt dahinter?
- Wer kann Bildungsurlaub beanspruchen?
- Wie viele Tage Bildungsurlaub werden genehmigt?
- Welche Sprachkurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?
- Was ist sonst noch zu beachten?
- Kontakt Senatsverwaltung Berlin
_Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209).
_Welche Idee steckt dahinter?
Wissen,
Kreativität, Fort- und Weiterbildung kann und soll dazu beitragen, den
sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im
gesellschaftlichen, politischen und Arbeitsleben zu entsprechen. In der
heutigen Zeit der Globalisierung und Internationalisierung der
Gesellschaft werden vor allem auch Sprachkenntnisse immer wichtiger.
Daher ist das Recht des Einzelnen, sich weiterzubilden, eine von vielen
Institutionen und Organisationen erhobene Forderung. Ein Englisch-,
Spanisch-, oder auch ein Deutschintensivkurs der Ihnen hilft, Ihre
sprachliche Kompetenz zu verbessern, kann als Bildungsurlaub anerkannt
werden.
_Wer kann Bildungsurlaub beanspruchen?
Einen
Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und
Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst
beschäftigte Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellte haben
Anspruch auf Freistellung entweder nach dem BiUrlG oder nach der
Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die
entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes
Berlin.
_Wie viele Tage Bildungsurlaub werden genehmigt?
Der
Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von
zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen
Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
_Welche Sprachkurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?
Bildungsurlaub
kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden
für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen
Weiterbildung dienen. Auszubildende können sich lediglich für
politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Eine
Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der
zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind oder als anerkannt
im Sinne des BiUrlG gelten. Dazu zählen berufliche
Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen
Volkshochschulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen
durchgeführt werden.
Der Sprachkurs muss in der Regel mindestens 5
aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei täglich wenigstens 6
Unterrichtsstunden genommen werden müssen.
_Was ist sonst noch zu beachten?
Inanspruchnahme
und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den Arbeitgebern so frühzeitig
wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung,
schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Auf Verlangen sind den
Arbeitgebern bzw. Ausbildenden die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung
und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung
vorzulegen.
Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsurlaub können nicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern nur von Bildungsträgern gestellt werden. Die Anträge sollen 10 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der zuständigen Senatsverwaltung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks eingereicht werden. Nachträgliche Anerkennungen sind nach dem BiUrlG nicht möglich.
Sollte
Ihr Wunschsprachkurs nicht als Bildungsurlaub anerkannt sein, ist es in
diesem Falle möglich, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob er nicht
trotzdem einen Kurs mit 30 Unterrichtsstunden pro Woche an dieser
Schule bewilligt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und diskutieren
Sie die Vorteile, die sich auch für ihn ergeben, wenn Sie sich
sprachlich weiter bilden und qualifizieren.
_Kontakt Senatsverwaltung Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat Berufliche Bildung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-1483, 1484, 1485
Fax: (030) 9028-2173
eMail: Bildungsurlaub@senias.berlin.de
Internet: http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Unterrichtszeit pro Tag mindestens 6 x 45 min.
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme nicht möglich